Absolutes Halteverbot im Zimmerberg
Auf Grund der §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 3 Satz 1 StVO erlässt der Markt Hirschaid als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde folgende verkehrsrechtliche Anordnung
Anordnung:
Für die Straße „Zimmerberg“ wird aus Verkehrssicherheitsgründen anlässlich von Kanalbauarbeiten in Sassanfahrt und den dafür nötigen Umleitungen ein absolutes Halteverbot erlassen.
Hinweise:
Diese Anordnung wird erst mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen die angeordneten Verkehrsvorschriften sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG (§41 StVO).
MARKT HIRSCHAID