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Ortsrecht / Satzungen / Richtlinien
Der Markt Hirschaid hat als kreisangehörige Gemeinde die Befugnis, zur Regelung örtlicher Angelegenheiten Rechtsvorschriften zu erlassen.
Für seine eigenen Einrichtungen (z.B. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung usw.) hat der Markt sogar die Pflicht, entsprechende Rechtsnormen zu erlassen.
Solche Rechtsnormen sind Satzungen und Verordnungen, die für alle Bürger der Gemeinde rechtsverbindlich sind.
Nachfolgend stehen die derzeitigen Satzungen, Verordnungen und Richtlinien des Marktes Hirschaid zu verschiedenen Bereichen zum Nachlesen bzw. Download zur Verfügung:
vom 31.07.2014, geändert mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 20.12.2016 mit Wirkung zum 01.01.2017,
sowie mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 28.11.2017 mit Wirkung vom 01.01.2018.
sowie mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 18.12.2018 mit Wirkung vom 18.12.2018.
A - Ausbau, Anlagen, Auszeichnung, Autowaschanlage, Archiv
Gleichzeitig mit In-Krafttreten der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Hirschaid (BGS/EWS) zum 01.01.2018 hat der Marktgemeinderat eine Übergangsregelung zu früheren BGS/EWS - Satzungen mit Wirkung vom 01.01.2018 beschlossen:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Erlebnisbades
des Marktes Hirschaid vom 01.02.2015,
geändert mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 07.06.2018, veröffentlicht am 23.06.2018
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