Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Unfallversicherung und Alterssicherung der Landwirte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Rentenantrag, Wartezeit) bei Versicherungsfällen infolge von Krankheit und bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen unterschiedliche Rentenleistungen.
Renten können auch Kriegsopfern sowie besonderen Personengruppen (Vertriebene, Aussiedler) im Rahmen des Lastenausgleichs gewährt werden.
Es können folgende Rentenarten gezahlt werden:
Rentenversicherung
Erwerbsminderungsrente als Rente wegen voller oder als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Erziehungsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrenten (Hinterbliebene, Hilfen für)
Knappschaftsversicherung
Siehe oben Rentenversicherung sowie
Altersrente, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, Hinterbliebenenrente, Überbrückungsgeld (siehe Alterssicherung der Landwirte)
Kriegsopferversorgung
Kriegsopferrenten, (siehe auch Hinterbliebene, Hilfen für)
Lastenausgleich
Kriegsschadenrente
Im Zusammenhang mit der Zahlung von Renten siehe auch Abtretung, Auslandsaufenthalt, Rentenanpassung, Rentenberechnung, Sterbemonat Zuständig: Gesetzliche Renten- und Unfallversicherungsträger; Landwirtschaftliche Alterskassen bei den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften; Zentrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt; Bundesausgleichsamt (Kriegsschadensrente)
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