Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten ein "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen.
Informationen zu den Eheschließungsvoraussetzungen erteilt die Auslandsvertretung des jeweiligen Staates.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des derzeitigen Wohnorts oder des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland.
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